Eine einstweilige Verfügung hat Vodafone beim Landgericht Hamburg gegen den exklusiven Verkauf des iPhones erwirkt. Dabei
beanstandet das Unternehmen die zweijährige Mindestvertragslaufzeit, ohne die das Trend-Telefon nicht zu erhalten ist. Als kritisch bezeichnet Vodafone dabei die Frage, was passiert, wenn das Konzept Schule macht und auch andere Hersteller ihre Telefone exklusiv über einen einzigen Partner vertreiben.
Die Frage trifft damit in der Tat einen recht empfindlichen Punkt, da besonders in Deutschland der freie Wettbewerb im Gegensatz zu Monopolen ein recht beliebtes Thema ist. So könnte natürlich T-Mobile durch den Verkauf ihre Kunden über zwei Jahre an sich binden, sodass andere Mobilfunkbetreiber ohne das Handy leer ausgehen.
Fraglich ist allerdings, wie akut die Gefahr tatsächlich ist, selbst wenn Hersteller wie Nokia oder Samsung ähnliche Wege einschlagen. So muss man sich aus Sicht der Mobilfunkhersteller fragen, welchen Vorteil es hätte, ihr Gerät lediglich über ein Unternehmen zu verkaufen und damit den potenziellen Kundenkreis erheblich einzuschränken. Dies lohnt sich wohl ausschließlich bei absoluten Life-Style-Geräten wie dem iPhone, die in der obersten Preislage rangieren, während Massenprodukte auch weiterhin quer über den Markt verteilt werden, um die notwendigen Absatzzahlen zu erreichen.
Welchen wirklich Unterschied es in den exklusiven Handy-Vertriebsmodellen zu den bisherigen Telefon-Subventionen über die Verträge gibt, ist ebenfalls unklar. So arbeiteten die Betreiber schon in der Vergangenheit öfter mit Herstellern für exklusive Einzelgeräte zusammen, ohne dass es die Konkurrenz interessiert hätte.
[rl]