Der taiwanische Computerhersteller Acer muss Käufern in Frankreich die Kosten für mitgelieferte, ungenutzte Software erstatten. Dabei geht aus der
Entscheidung eines französischen Gerichtes hervor, dass das Unternehmen dem Käufer den kompletten Kaufpreis für die zurückgegebene Software erlassen muss. Dadurch reduzierte sich der Preis des betroffenen Notebooks von anfänglich 600 Euro um rund die Hälfte.
Bisher war es üblich, dass Hersteller bei den Geräten die Software vorinstallieren und in den Gesamtpreis mit integrieren. Dadurch sichern sich besonders die Software-Entwickler ihre Absätze, weil die Kunden beim Kauf eines neuen Computers automatisch auch für die Software bezahlen. Auch Microsoft hatte sich über diesen Weg mit seinem Betriebssystem erst die breite Kundenbasis aufbauen können.
Mit wachsender Verbreitung von Computern verfügen die Kunden jedoch über einen zunehmenden Bestand an Software, der nicht unbedingt durch neuere Versionen ersetzt werden muss. Interessengruppen arbeiten deshalb immer stärker daran, dass die Systemhersteller auch Angebote ohne Software vorbereiten. Diese sind jedoch abhängig von den Verträgen mit den Software-Herstellern nicht immer zu diesem Schritt in der Lage. Bleibt folglich nur, dass die Unternehmen langfristig von diesem Geschäftsmodell Abstand nehmen, um dadurch günstigere Notebooks und PCs in den Handel bringen zu können.
[rl]