Nach ständiger Rechtssprechung ist der Betreiber eines Forums verpflichtet, bei Kenntnis rechtswidriger Beiträge selbige umgehend zu löschen. Das LG Hamburg hatte gar
entschieden, dass eine vorsorgliche Prüfung der Inhalte erforderlich sein kann, das OLG Hamburg
schwächte die Kontrollpflicht jedoch ab.
Abgesehen von der Frage, wann überhaupt ein Betreiber für rechtswidrige Inhalte haftbar sein kann, steht jedoch die Frage im Raum, was ein rechtswidriger Inhalt ist. So stellte auch schon das LG Hamburg im
"Supernature-Fall" fest, dass
"Betrügerfirma", "Penner" und "Mafia" der freien Meinungsäußerung zuzurechnen seien, hielt es aber für rechtswidrig zu behaupten, eine Firma sei bereits einmal verklagt worden, wenn diese Behauptung nicht nachgewiesen werden kann.
Das OLG Koblenz fällte nun ein Urteil, welches die freie Meinungsäußerung in Foren stärkt. Der Kläger war in einem Forum als Betrüger bezeichnet worden, und es wurde behauptet "die XY GmbH gibt es gar nicht". Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dieser Behauptung nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele, sondern um eine Schilderung von Erfahrungen. Aussagen wie "Betrüger von XY" stellten eine Meinungsäußerung dar. Solche Kritik müsse hingenommen werden, auch wenn sie polemisch und überspitzt sei. Dem Verfasser der Beiträge sei es in erster Linie um die Sache gegangen, nicht dagegen um die Diffamierung einer Person.
Das Gericht ließ keine Revision zu, da das Urteil keine grundsätzliche Bedeutung habe.
[an]