Dem taiwanischen Computerhersteller Acer
drohen neben anderen Unternehmen Nachzahlungen von Urheberrechtspauschalen für die Jahre 2002 bis 2005 die sich insgesamt auf eine Summe von bis zu 200 Millionen Euro belaufen können. Grund ist die Empfehlung der Schiedsstelle vom Patent- und Markenamt, welche pauschale Abgaben pro PC von 15 Euro für die großen Hersteller nahe legt, um die von der GEMA geforderten Kopiervergütungen in diesem Zeitraum zu begleichen. Sie gelten für private Vervielfältigungen von Bild- und Tonaufzeichnungen und sind regelmäßig an die GEMA abzuführen. Acer will diesem Vorschlag nun gerichtlich entgegen treten.
Der Grund für diese Entscheidung liegt in der ungleichen Behandlung anderer Marktteilnehmer. So seien große regionale Mitstreiter mit Marktanteilen von bis zu 30 Prozent von diesem Vergleich nicht betroffen. Außerdem sei die Forderung der GEMA unberechtigt, weil die Vergütungen bereits über die CD- und DVD-Brenner abgegolten seien. Außerdem läge bis 2004 keine Aufforderung über die Meldung der verkaufen Computer vor, um entsprechende Forderungen überhaupt korrekt ermitteln zu können. Hintergrund für die Diskussion ist die Neuregelung der Kopiervergütung, die in zwei Stufen
2003 und
2007 in Kraft getreten ist
[rl]