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  Verdi mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Recht | 16.06.2008, 23:37
Zwar ist die Vorratsdatenspeicherung schon seit dem 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten und es sind bereits zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht rechtshängig. Dennoch hat jetzt auch Verdi eine eigenständige Beschwerde eingereicht, die jedoch eine Verletzung eines anderes Rechts rügt.

Verdi sieht nämlich in der Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung der Koalitionsfreiheit der Gewerkschaft, welche durch Artikel 9 des Grundgesetzes geschützt ist. Zudem rügt Verdi, dass die gesammelten Daten nicht von Behörden sondern von privatwirtschaftlichen Unternehmen gespeichert und verwaltet. Die aktuelle Affäre der Telekom zeigt, wie unsicher personenbezogene Daten bei freien Unternehmen sind. Zudem ist das Risiko eines Missbrauchs schon dadurch erhöht, dass alle Daten aller Nutzer für sechs Monate gespeichert werden. Ob letzteres aber zur Begründung der Klage ausreicht ist eher fraglich, dennoch ist Verdi zur Klage berechtigt.

Die Verfassungsbeschwerde von Verdi kommt zwar verhältnismäßig spät dennoch fristgerecht, denn für eine Beschwerde die sich gegen ein Gesetz richtet für das kein anderer Rechtsweg offen steht beträgt die Frist ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Interessant dürfte sein, wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde behandelt wird, denn tatsächlich öffnet sie einen neuen Aspekt. Allerdings stehen bereits zwei Beschwerden aus, so dass es seien könnte, dass die neuste Klage vorerst auf die lange Bank geschoben wird, bis eine Entscheidung in den ersten beiden Verfahren getroffen wurde.

[dk]

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