Das Recht der
informellen Selbstbestimmungen ist bisher nicht schriftlich verankert, sondern wird ausschließlich aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitet. Doch die Ereignisse der letzten Zeit und die Entwicklungen in der Politik und der Regierung nehmen die Grünen zum Anlass und planen einen Gesetzesentwurf, welcher die Verfassung in fünf Artikeln ändern soll und damit das ungeschriebene Recht sichern soll.
Wie die Fraktionsvorsitzende Renate Künast der
Süddeutschen Zeitung mitteilte, geht es dabei nicht nur darum die Menschen vor den ″Schäubles dieser Welt″ zu schützen. Die Menschen müssen nach Ansicht der Grünen-Chefin sowohl vor Eingriffen durch die Regierung als auch vor der Wirtschaft geschützt werden. Damit Zielt Künast zum Beispiel auf Internet-Seiten wie studiVZ, welche die Daten ihrer Nutzer an Unternehmen verkaufen.
Neben den Änderungen einiger Artikel soll vor allem auch ein Artikel 2a eingeführt werden, der das
Recht über persönliche Daten zu bestimmen gewährleisten soll. Die Nutzer des Internets sollen sich auf das
Recht der Vertraulichkeit berufen können. Außerdem soll der
Kernbereich privater Lebensgestaltung Einzug im Grundgesetz halten.
Damit wollen die Grünen das Grundgesetz dem ständig wachsenden elektronischen Entwicklungen anpassen. Zwar wird dies von den Richtern des Verfassungsgericht in ihren Urteil bereits getan, aber die Richter sind eigentlich nicht für die Weiterentwicklung des Grundgesetzes zuständig. Zudem würden durch die rechtliche Formulierung des Datenschutzes verbindliche Normen geschaffen für die Politik geschaffen werden, an welche auch die Regierung bei der Gesetzgebung gebunden wäre.
Der geplante Entwurf soll auf der nächsten Fraktionssitzung beschlossen und dann im Bundestag eingebracht werden. Die Grünen hoffen vor allem auch auf Unterstützung Seitens der SPD. Aber auch Die Linken dürften das Prinzip des Entwurfs befürworten. Die Grünen zeigen mit dem Entwurf auch ihren Kurs für den anstehenden Wahlkampf 2009 auf.
[dk]