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 Spitzel-Affäre der Telekom lässt den Streit um die Vorratsdatenspeicherung neu aufleben

Recht | 03.06.2008, 12:26
Die Spitzel-Affäre der Telekom schlägt nicht nur im Konzern im größere Wellen, auch die daraus entstehenden Diskussionen gehen immer weiter. Während die Politik der Telekom harte Konsequenzen androht, muss auch die Masse beruhigt werden, welche seit der Veröffentlichung des Skandals immer skeptischer im Bezug auf ihre Privatsphäre wird. Deshalb betont man, dass es sich hierbei um einen ″krassen Einzelfall″ handelt.

Doch dieser ″krasse Einzelfall″ wird immer größer. So lauten die neusten Gerüchte, dass die Telekom auch für die Bahn Leute bespitzelt haben soll. Damit ist schon ein zweiter großer Konzern in den Verdacht geraten die Privatsphäre der Menschen zu verletzen. Aber nicht nur die aktuellen Ereignisse zeigen, dass der Schutz personenbezogener Daten immer wieder umgegangen und missachtet wird. So mussten bereits 2006 drei Aufsichtsräte und die Chefjustiziarin von Hewlett-Packard gehen, nachdem dort eine ähnliche Überwachungsaffäre bekannt wurde

Während Datenschützer die aktuellen Ereignisse als Warnsignal sehen und eine Verschärfung des Datenschutzes fordern, versucht man in der Regierung den Schaden zu begrenzen. So hat sich Wolfgang Bosbach, Vize-Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU, gegen weitere Eingriffe in den Datenschutz ausgesprochen. Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dem man in der vergangenen Zeit den schwarzen Spitzel-Peter zugeschoben hat, sprach sich gegen eine weiter Verschärfung der Gesetze aus. Zudem will die Regierung die vorhandenen Gesetze stärker durchsetzen und Verstöße höher bestrafen, denn Bußgelder in Höhe von 300.000 Euro sind für einen Konzern wie die Telekom nicht besonders beeindruckend.

Trotz der aktuellen Ereignisse will die Regierung an der Vorratsdatenspeicherung festhalten, da sich die Affäre schon vor dem Gesetz ereignet hat. Dies sieht die Opposition natürlich anders. Allen voran die FDP appelliert an die Regierung auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Das Gesetz der Vorratsdatenspeicherung gilt seit Januar diesen Jahres und wird seitdem scharf kritisiert. Mittlerweile befasst sich auch das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz und hat bis zur endgültigen Entscheidung die Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt. So dürfen Sicherheitsbehörden ausschließlich bei der Verfolgung schwerer Straftaten auf die Daten zurück greifen. Für einen vollständige Aussetzung des Gesetzes bis zu endgültigen Entscheidung, welche wohl erst 2009 zu erwarten sein dürfte, gibt es jedoch nach Ansicht der Karlsruher Richter keinen Anlass. Der schwere persönliche Eingriff, welcher für die Aussetzung nötig ist, trete erst mit der Abrufung der Daten ein. Dies sei durch die Verschärfung noch seltener der Fall und für Privatunternehmen gar nicht erst möglich.

Zwar begrüßen die Datenschützer diese Entscheidung fordern aber dennoch die Abschaffung des Gesetzes, schließlich stellt das Gesetz jeden Bürger erstmal unter einem Generalverdacht. Die Telekom-Affäre zeigt zudem, dass die personenbezogenen Daten bei der Telekommunikations-Unternehmen nicht sicher sind. Journalisten sehen weiterhin ihre Pressefreiheit gefährdet und haben durch die Affäre dafür auch neue Beweise. Aber auch andere Berufsgruppen können durch die seit Januar geltenden Regelungen mit Einschnitten rechnen.

Durch die aktuelle Affäre der Telekom hat sich gezeigt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Nicht nur der Schutz personenbezogener Daten ist gefährdet, auch die Strafen bei Verstößen sind deutlich zu gering. Wesentlich deutlicher zu sehen ist aber, dass die personenbezogenen Daten bei den Telekommunikations-Unternehmen, welche die Daten speichern müssen, nicht unbedingt sicher sind. Es besteht also Bedarf nicht über die Vorratsdatenspeicherung als solches nachzudenken, sondern auch über die Art wie und wo diese gespeichert werden.
[dk]



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