Ein Frankfurter Verlag hatte gegen den Verein Wikimedia Deutschland auf Unterlassung geklagt, weil der Verlag in der Online-Enzyklopädie, nach Ansicht des Verlags, schlecht dargestellt wurde. Doch mit dem Urteil vom 14. Mai hat das Landgericht Köln die Klage als unbegründet abgewiesen.
Der Verlag versuchte sich gegen den Artikel in der deutschsprachigen Ausgabe von Wikipedia.org zu wehren, in welchem die Geschäftspraxis zur Veröffentlichung von Texten der Autoren nach ihrer Ansicht verunglimpft wurde. So verlangt der Verlag Geld von den Autoren für die Veröffentlichung. Das Gericht in Köln sah die Klage als nicht begründet an, weil diese Aussage den Tatsachen entspreche und deshalb von dem Verlag hingenommen werden muss.
Viel interessanter ist jedoch der weitere Tenor des
Urteils. So bemerkt das Landgericht in der weiteren Begründung, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Verein Wikimedia Deutschland die Inhalte der Online-Enzyklopädie Wikipedia.org zu eigen macht, nur weil er als Betreiber der Seite Wikipedia.de auftritt. Denn die Enzyklopädie besteht aus über 600.000 Artikeln die von vielen unterschiedlichen Autoren geschrieben werden. Eine solche Annahme sei also reine Fiktion. Weiterhin spricht der Umstand, dass der Verein keinen redaktionellen oder technischen Einfluss auf die Seite ausüben kann gegen diese Annahme. Die generelle Verantwortung liegt bei dem eigentlichen Betreiber von Wikipedia.org in San Francisco.
Mit diesem Urteil spricht das Landgericht Köln den Verein Wikimedia von jeder inhaltlichen Verantwortung frei, obwohl diese Betreiber der Seite Wikipedia.de sind. Dies ist im Hinblick auf vorangegangene Urteile die sich mit dem Inhalt von Seiten und Foren befassten sehr interessant. Denn durch die Abweichung könnte sich generell eine geringfügige Lockerung der Haftung der Betreiber einstellen, wenn diese nicht als Autoren der Einträge fungieren.