Seit dem 31.Dezember 2007 liegt dem Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
vor. Nur knapp einen Monat später hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Zuständigkeit geklärt, um so auch schnellstmöglich auf den angehängten
Eilantrag zu reagieren.
Zuständig für die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises, die sich hauptsächlich auf die Grundrechte stützt, ist der erste Senat. Die Verfassungsbeschwerden die sich hauptsächlich gegen strafrechtliche Konsequenzen richten, werden vom zweiten Senat behandelt. Wann nun aber endlich der Eilantrag entschieden wird, gab das Bundesverfassungsgericht in ihrer
Pressemitteilung nicht bekannt.
Unterdessen wird die Kritik gegen das Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung immer lauter. Nun hat sich sogar die Organisation
no abuse in internet (naiin) kritisch gegen das Gesetz
geäußert. Ende 2006 hatte
naiin noch die Vorhaben Schäubles zu besseren Überwachung unterstützt, allerdings, so
naiin, bezweckte man nicht die Aushöhlung von Bürgerrechten. Eine weitere Gefahr sieht
naiin darin, dass sich Kriminelle jetzt noch mehr verschanzen werden, man also keinen Vorteil aus der Massendatenspeicherung ziehen würde, sondern im Gegenteil eher als Verlierer da stehen wird.
[dk]