Über HT4U.net | Hersteller-Datenbank | Weblinks   RSS Feed
 Style: 1024  |  1280
 
  Nachrichten
Top News: sieben Tage | 30 Tage

 Die Zuständigkeitsfrage bei der Vorratsdatenspeicherung ist geklärt

Recht | 01.02.2008, 08:10
Seit dem 31.Dezember 2007 liegt dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor. Nur knapp einen Monat später hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Zuständigkeit geklärt, um so auch schnellstmöglich auf den angehängten Eilantrag zu reagieren.

Zuständig für die Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises, die sich hauptsächlich auf die Grundrechte stützt, ist der erste Senat. Die Verfassungsbeschwerden die sich hauptsächlich gegen strafrechtliche Konsequenzen richten, werden vom zweiten Senat behandelt. Wann nun aber endlich der Eilantrag entschieden wird, gab das Bundesverfassungsgericht in ihrer Pressemitteilung nicht bekannt.

Unterdessen wird die Kritik gegen das Gesetz zu Vorratsdatenspeicherung immer lauter. Nun hat sich sogar die Organisation no abuse in internet (naiin) kritisch gegen das Gesetz geäußert. Ende 2006 hatte naiin noch die Vorhaben Schäubles zu besseren Überwachung unterstützt, allerdings, so naiin, bezweckte man nicht die Aushöhlung von Bürgerrechten. Eine weitere Gefahr sieht naiin darin, dass sich Kriminelle jetzt noch mehr verschanzen werden, man also keinen Vorteil aus der Massendatenspeicherung ziehen würde, sondern im Gegenteil eher als Verlierer da stehen wird.
[dk]



Social Bookmarking
Add to: Mr. Wong Add to: Webnews Add to: Yigg Add to: Yahoo Add to: Google Add to: Technorati

Werbung

Werbung


  Aktuelles



 Preisvergleich

Werbung
Werbung
 



Werbung