Während die Musikindustrie in Deutschland für die
völlige Abschaffung der Privatkopie eintritt, soll in Großbritannien das Urheberrecht etwas an die Praxis angepasst werden, und das
im Einvernehmen mit den Vorstellungen der dortigen Musikindustrie. Bisher ist es nach britischem Urheberrecht nicht einmal zulässig, von einer eigenen CD eine Kopie anzufertigen, um den Inhalt auf einem MP3-Player wiedergeben zu können, selbst wenn es sich um eine echte, also nicht kopiergeschützte CD handelt.
Nun sollen einige Ende 2006 in einem Bericht vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden. Es solle ein Urheberrecht geschaffen werden, das stark sei und das gleichzeitig von den Nutzern respektiert werde, und das mit der Zeit gehe.
Unter den Vorschlägen finden sich auch einige zur Privatkopie. Es soll dem Verbraucher möglich sein, eine Kopie von Medien, die er rechtmäßig besitzt, anzufertigen, um sie auf einem anderen Gerät, das er ebenso rechtmäßig besitzt, wiedergeben zu können. Diese Art der Formulierung erinnert an die Interoperabilitätsklausel, die im Rahmen der französischen Urheberrechtsreform
DADVSI im
Senat größtenteils und später im
Vermittlungsausschuss endgültig gekippt wurde.
Noch viele Fragen sind offen: Soll das nur für Film und Musik gelten? Was genau ist privater Gebrauch? Soll es zulässig sein, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen, um eine solche Privatkopie anfertigen zu können? Soll eine Formatumwandlung immer zulässig sein, wenn passende Abspielgeräte zur Seltenheit werden?
Des weiteren sind Ausnahmen für Forschung und Lehre sowie für Bibliotheken und andere Archive im Gespräch.
Auch wenn die Diskussion noch lange nicht beendet ist, geht sie in eine Richtung, die für den Verbraucher auf Verbesserungen hoffen lässt.
[an]