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 Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht

Recht | 06.01.2008, 22:09
Gleich zwei Gruppen haben in der letzten Woche eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Gesetz zur Datenspeicherung eingereicht. Bereits am 31. Dezember hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde, sowie einen Eilantrag eingereicht. Nun zog auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundesfraktion nach und reichte seine Beschwerde ein.

Das Gesetz, welches seit dem 01. Januar in Kraft getreten ist, sieht eine bundesweite, pauschale Datenspeicherung von 6 Monaten vor. Dabei werden Rufnummer, Datum und Uhrzeit beider Seiten gespeichert, für Mobilfunknummern der Standort des Teilnehmers. Ab dem 01. Januar 2009 soll die Internetdatenspeicherung beginnen. Dann müssen die Internetprovider die IP-Adresse und die Anschlusskennung von Beginn bis Ende speichern. Dies gilt ebenfalls für SMS, E-Mail und Internettelefonie. Die Daten können nur mit Beschluss des Gerichts von den Behörden abgerufen werden. Ziel ist eine verbesserte Terrorismusbekämpfung. Ferner setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie mit diesem Gesetz um.

Doch das Gesetz ist äußerst umstritten. Allein der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat mittlerweile über 30.000 Unterstützer der Klage gefunden. Die Kritiker in Deutschland sehen in der Massenspeicherung einen Generalverdacht gegen die Bundesbürger, der als solches nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Man ist der Meinung, dass man die freiheitliche Weltordnung nicht verteidigen könne indem man sie aufgebe. Man dürfe nicht jeden, vom Kleinkind bis zum Rentner, als potentiellen Straftäter ansehen. Es fehle hier an dem notwendigen Anfangsverdacht, der sonst derartige Eingriffe rechtfertigt. Letztlich gehe das Gesetz viel weiter, als von der EU-Richtlinie verlangt wird und schon alleine deshalb müsse es gestoppt werden.

Aber auch die EU-Richtlinie ist stark umstritten und droht zu kippen. Denn Irland ist bereits gegen die Richtlinie vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gezogen, da die Rechtsgrundlage nicht richtig gewählt und somit die eigentlich notwendige Einstimmigkeit umgangen wurde. Die Klage hat große Aussicht auf Erfolg, denn schon 2006 kippte der EuGH ein Gesetz auf Grund ungeeigneter Rechtsgrundlage.
Autor: Daniel
[pg]



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